Auch wenn das inzwischen strapazierte Wort „Compliance“ schon fast wieder aus der Mode gerät – die dahinterstehende Notwendigkeit für Unternehmen ist zum einen älter als die Wortschöpfung „Compliance“, zum anderen besteht sie als gesetzliche Pflicht ungebrochen fort.
Ob Sie es nun „Compliance Management System“ nennen oder einfach nur ein aktives und funktionierendes Risikowarnsystem oder internes Kontrollsystem (IKS) in Ihrem Unternehmen etabliert haben: ohne Überwachung und Kontrolle sind Sie als Unternehmer und Geschäftsleiter nicht nur durch den möglichen Nachteil und Verlust Ihres Unternehmens betroffen. Nein, Sie stehen gerade als Geschäftsführer und Vorstand auch ganz persönlich in der Haftung und laufen Gefahr, horrende Entschädigungen an Geschäftspartner oder Gläubiger und teils exorbitante Bußgelder an Behörden zahlen zu müssen. Ganz abgesehen von einer im schlimmsten Fall drohenden Haftstrafe.
Wir begleiten Sie sowohl beim Auf- und Ausbau eines entsprechenden Kontrollsystems in Ihrem Unternehmen. Wir führen aber auch – je nach Wunsch offen oder verdeckt – eine Überprüfung Ihres Unternehmens oder ausgewählter Funktionen in Hinblick auf bestehende Risiken und dem Umgang mit denselben durch.
Unsere Leistungen für Sie: