Gesellschaftsrecht und M&A (Unternehmenskauf)

 

Gesellschaftsgründung

 

Am liebsten beraten und unterstützen wir Sie bereits am Anfang, bei der Gründung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft.

 

Dabei

  • entwerfen wir mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag (die Satzung), zum Beispiel für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG ebenso wie KG), aber auch eine Genossenschaft (eG) oder einen Verein (e.V.);
  • ermitteln wir das beste Konzept für Ihre momentanen und Ihre künftigen Bedürfnisse in Hinblick auf persönliche Haftung, Kontrolle und Einflussnahme, Gewinn und die steuerlichen Folgen und auf die Sicherung Ihrer Existenz.

Unternehmenskauf

 

Nichts ist beständiger als der Wandel. Unternehmen müssen sich verändern, um auf die sich verändernden Marktgegebenheiten angemessen reagieren zu können. Allianzen werden geschmiedet, Marktmacht wird zugekauft – im Inland wie vor allem auch im Ausland, Bereiche werden abgetrennt. Wir sind an Ihrer Seite bei allen Unternehmenstransaktionen (dem klassischen M&A – Geschäft).

  • Angefangen von dem Entwurf, der Strukturierung und der Steuerung geplanter M&A – Aktivitäten, über die
  • Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Unternehmens- und Transaktionszielen („Due Diligence Prüfung“ und „Vendor Due Diligence“), über die
  • Vertragserstellung und Vertragsprüfung bei Share Deals und Asset Deals, bis hin zur
  • Verteidigung und Abwehr , aber auch die
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Garantien im Zusammenhang mit M&A – Deals.
  • Und natürlich stehen wir Ihnen zur Seite bei der Hereinnahme weiterer Geldgeber, zum Beispiel in Form von Venture Capital, oder bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter.

Dabei stehen wir Ihnen sowohl bei dem Kauf, wie auch dem Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen als auch bei Zusammenschlüssen oder Joint Ventures, auch mit ausländischen Unternehmen, zur Seite.

 

 

Gesellschafterstreit

 

Unser Kanzleigedanke ist, Streit von Anfang an durch umsichtige und geschickte Gestaltungen zu vermeiden, um sowohl wirtschaftliche, als auch emotionale Ressourcen zu schonen. Steht trotzdem eine Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern („Gesellschafterstreit“) an, vertreten wir Sie bis zur Klärung ihre Interessen.

Lieber ist uns aber Vorbeugen (weil immer besser als Nachsehen) durch

  • proaktive Gestaltung der Gesellschaftsverträge,
  • das Aufzeigen von Alternativen und Begleitung bei neuen Wegen aus dem Gesellschafterstreit an Stelle zermürbender, die Unternehmenstätigkeit lähmender Rechtsstreitigkeiten.

Doch lässt es sich nicht vermeiden, oder ist ein solcher Rechtsstreit tatsächlich erforderlich und sinnvoll, bereiten wir die Prozesse vor (auch im Rahmen der formalen Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen und bei Anfechtungen) und vertreten Sie in Schiedsverfahren und vor den sogenannten ordentlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht).