Gesellschaftsrecht und M&A (Unternehmenskauf)
Gesellschaftsgründung
Am liebsten beraten und unterstützen wir Sie bereits am Anfang, bei der Gründung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft.
Dabei
Am liebsten beraten und unterstützen wir Sie bereits am Anfang, bei der Gründung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Gesellschaft.
Dabei
Nichts ist beständiger als der Wandel. Unternehmen müssen sich verändern, um auf die sich verändernden Marktgegebenheiten angemessen reagieren zu können. Allianzen werden geschmiedet, Marktmacht wird zugekauft – im Inland wie vor allem auch im Ausland, Bereiche werden abgetrennt. Wir sind an Ihrer Seite bei allen Unternehmenstransaktionen (dem klassischen M&A – Geschäft).
Dabei stehen wir Ihnen sowohl bei dem Kauf, wie auch dem Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen als auch bei Zusammenschlüssen oder Joint Ventures, auch mit ausländischen Unternehmen, zur Seite.
Unser Kanzleigedanke ist, Streit von Anfang an durch umsichtige und geschickte Gestaltungen zu vermeiden, um sowohl wirtschaftliche, als auch emotionale Ressourcen zu schonen. Steht trotzdem eine Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern („Gesellschafterstreit“) an, vertreten wir Sie bis zur Klärung ihre Interessen.
Lieber ist uns aber Vorbeugen (weil immer besser als Nachsehen) durch
Doch lässt es sich nicht vermeiden, oder ist ein solcher Rechtsstreit tatsächlich erforderlich und sinnvoll, bereiten wir die Prozesse vor (auch im Rahmen der formalen Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen und bei Anfechtungen) und vertreten Sie in Schiedsverfahren und vor den sogenannten ordentlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht).